Ihre Meldestelle für das Hinweisgeberschutzgesetz

Jetzt konform mit dem HinSchG werden und eine interne Meldestelle einrichten!

Ab dem 17.12.2023 sind auch Unternehmen ab 50 Beschäftigte verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und dauerhaft zu betreiben. Dies ist mit hohen Anforderungen und erheblichem Aufwand für Sie verbunden. Doch andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.

Nutzen Sie jetzt die Chance, dass wir die Implementierung einer Hinweisgeber-Meldestelle für Sie übernehmen und diese dauerhaft betreiben. Und das bereits ab 75 EUR[1] / Monat (in Abhängigkeit Ihrer Beschäftigtenanzahl).

Ihr Vorteil: Sie können sich auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren, während wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Meldestelle nach § 12 HinSchG vollständig abnehmen. 

Wie läuft das ab?


Nach Buchung unseres Services erhalten Sie einen Link und einen QR-Code, den Sie beispielsweise in Ihrem Web-Auftritt oder als Aushang einrichten können. Selbstverständlich passen wir die Meldestelle an Ihre individuellen Anforderungen und Ihr Corporate Design inkl. Branding und Mehrsprachigkeit an. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch die erforderlichen Datenschutzhinweise zur Verfügung. 

Ist die Meldestelle sicher und gesetzeskonform?

Unsere Meldestelle erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und natürlich auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht (DSGVO, BDSG). Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich in deutschen Rechenzentren und übernimmt alle erforderlichen Protokollierungen nach dem HinSchG.

Und nach der Einrichtung?

Wir betreiben dauerhaft 24 Stunden / 7 Tage die Woche die Meldestelle für Sie. Eingehende Meldungen sichten und prüfen wir, insbesondere, ob diese dem persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG unterliegen. Ob wir die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person für Sie übernehmen und Sie bei der Durchführung von internen Ermittlungen in Folge des Hinweises unterstützen, besprechen wir am besten persönlich. Sie erhalten so einen passgenau auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Service, der Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen abdeckt.

Gibt es weitere Vorteile?

Falls Sie uns in dem Zuge auch als externen Datenschutzbeauftragten beauftragen möchten oder die erforderliche Dokumentation aus datenschutzrechtlicher Sicht wünschen (Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzfolgeabschätzung) können wir Sie hier ebenfalls mit besonderen Aktionen unterstützen.

Schreiben Sie uns gerne an unter schabio@datenschutz-ruhr.de oder melden sich telefonisch unter 0201 / 890 66 123.

[1] Preise zzgl. USt in gesetzlicher Höhe bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.